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Musiktherapie

Was ist Musiktherapie?

Musiktherapie gehört in Österreich zu den gesetzlich anerkannten Gesundheitsberufen und ist eine „eigenständige, wissenschaftlich-künstlerisch-kreative und ausdrucksfördernde Therapieform“ (aus dem Musiktherapiegesetz - MuthG §6 Abs. 1).

Es ist eine psychotherapeutisch orientierte Therapieform, bei der zusätzlich zur Sprache auch Musik als Ausdurcksmedium genutzt werden kann.

Musik liefert einen unmittelbaren Zugang zu den Gefühlen.

 

 

 

Die Musik kann in der Musiktherapie vielseitig genutz werden und unterschiedliche Funktionen erfüllen.

Setting

Eine musiktherapeutische Behandlung soll so kurz wie möglich und so lange wie nötig sein. In der Regel findet Musiktherapie im Einzelsetting statt. Sehr gerne arbeite ich auch im Eltern-Kind-Setting, wenn dies für den individuellen Prozess wichtig ist.

Eine Therapieeinheit dauert in der Regel 50 Minuten. Bei Säuglingen und Kleinkindern kann diese Dauer je nach Bedarf variieren.

Musiktherapeut*innen unterliegen der gesetzlich geregelten Verschwiegenheitspflicht (§32 MuthG)

Rahmenbedingungen

Um ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren, können Sie mich gerne telefonisch, via E-Mail oder direkt über das Kontaktformular kontaktieren. Die Schnupperstunde dient dazu sich mit dem musiktherapeutischen Setting vertraut zu machen und Ihre Anliegen und Vorstellungen mit meinem Angebot abzugleichen. Außerdem treffen wir Vereinbarungen zu Therapiezielen und zur Frequenz der Therapiesitzungen.

Wenn Sie sich für eine musiktherapeutische Behandlung entscheiden, wird spätestens in der zweiten Sitzung eine ärztliche, psychologische oder psychotherapeutische Zuweisung benötigt.

Kosten

Einzeltherapie á 50 min:  85,- Euro*

Erstgespräch á (max.) 40 min: 20,- Euro

*Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise. Musiktherapeutische Behandlungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG von der Umsatzsteuer befreit.

Leider werden die Kosten für musiktherapeutische Behandlungen aktuell noch nicht von der Krankenkassa übernommen. Allerdings kann für Pflegekinder ein entsprechender Antrag bei der MA11 gestellt werden.

Für Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten kann beim Erstgespräch ein ermäßigter Tarif vereinbart werden.

Absageregelung

Vereinbarte Termine, die Sie nicht einhalten können, müssen spätestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, andernfalls muss das Honorar für die vorgesehene Therapieeinheit in Rechnung gestellt werden. Ausnahme sind akute medizinische Gründe gegen Vorlage einer entsprechenden Behandlungsbestätigung. 

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Mein Ansatz
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